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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Geben Sie in dem Formular das Datum der Einreise, das Datum der Geldübergabe und die Höhe des Geldbetrages, den Sie an die unterstützte Person (z.B. den Ehegatten) übergeben haben, an.

Bargeldzahlungen ohne Nachweis können nur berücksichtigt werden, wenn

  • Ihr Ehepartner im Ausland lebt und
  • Sie die Familienheimfahrten nachweisen können.

Zahlungen in ausländischer Währung müssen entsprechend dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro umgerechnet werden. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.