Feldhilfe:
Haben Sie gespendet oder Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke gezahlt?
Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, wählen Sie hier Ja.
In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an
- gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
- politische Parteien,
- unabhängige Wählervereinigungen,
- Stiftungen.
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.