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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Ja nachdem, woraus Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist hier anzugeben:

  • wo sich das von Ihnen vermietete unbebaute Grundstück befindet,
  • die Art und der Name des unbeweglichen Vermögens (z.B. Schiff) oder
  • die Lage des Grundstücks, an dem ein Recht (Erbbaurecht, Nießbrauchrecht) besteht.