Feldhilfe:
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 nach dem Wegzug aus Deutschland zumindest zeitweise in einem Land mit niedriger Besteuerung (sogenanntes Niedrigsteuerland) gewohnt haben.
Diese Angabe ist nur erforderlich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2024 aus Deutschland ins Ausland verzogen sind.
Wenn Sie „Ja“ angeben, prüft das Finanzamt, ob eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG vorliegt. Das kann dazu führen, dass Sie auch nach dem Wegzug bis zu 10 Jahre lang mit allen Einkünften in Deutschland einkommensteuerpflichtig bleiben – sofern es sich nicht um bestimmte ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Abs. 1 EStG handelt.
Was gilt als Niedrigsteuerland?
Ein Land gilt als niedrig besteuernd, wenn:
- die Einkommensteuer für einen ledigen Steuerpflichtigen mit einem fiktiven Einkommen von 77.000 Euro um mehr als ein Drittel unter dem deutschen Niveau liegt,
- oder eine Vorzugsbesteuerung (z. B. für ausländische Investoren) gewährt wird.
Ob ein Niedrigsteuerland vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall das Bundeszentralamt für Steuern iBMF-Schreiben v. 14.05.2004: Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes).