Feldhilfe:
Geben Sie hier das Geburtsdatum des Erblassers bei Garantiezeitrenten an, an deren Leben die Rente geknüpft war.
Ist die Rente von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängig und endet die Rente mit dem Tod des zuerst Sterbenden, ist hier das Geburtsdatum der ältesten Person anzugeben. Endet die Rente dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, tragen Sie hier das Geburtsdatum der jüngsten Person ein.