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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten - Eintragungen sind nur vorzunehmen, sofern zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird -

Geben Sie die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Verbindung mit der Abgeordnetentätigkeit entstanden sind.