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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester), Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen erhalten - aus dem In- oder Ausland?

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 Leistungen aus einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung erhalten haben – unabhängig davon, ob die Zahlungen aus Deutschland oder dem Ausland stammen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Riester-Renten (zertifizierte Altersvorsorgeverträge),
  • Leistungen aus Pensionsfonds,
  • Leistungen aus Pensionskassen,
  • Auszahlungen aus einer Direktversicherung,
  • Leibrenten aus der betrieblichen Altersversorgung, z. B.
    • von Zusatzversorgungskassen wie der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder
    • einer ZVK (z. B. für kommunale Arbeitnehmer).

Diese Leistungen gehören steuerlich nicht zur gesetzlichen Rente, sondern zur geförderten Altersvorsorge und sind in der Regel voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG bzw. § 22 Nr. 1 EStG, je nach Vertragsart).