Feldhilfe:
Haben Sie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester), Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen erhalten - aus dem In- oder Ausland?
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 Leistungen aus einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung erhalten haben – unabhängig davon, ob die Zahlungen aus Deutschland oder dem Ausland stammen.
Dazu zählen insbesondere:
- Riester-Renten (zertifizierte Altersvorsorgeverträge),
- Leistungen aus Pensionsfonds,
- Leistungen aus Pensionskassen,
- Auszahlungen aus einer Direktversicherung,
- Leibrenten aus der betrieblichen Altersversorgung, z. B.
- von Zusatzversorgungskassen wie der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder
- einer ZVK (z. B. für kommunale Arbeitnehmer).
Diese Leistungen gehören steuerlich nicht zur gesetzlichen Rente, sondern zur geförderten Altersvorsorge und sind in der Regel voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG bzw. § 22 Nr. 1 EStG, je nach Vertragsart).