Feldhilfe:
Geben Sie die Höhe der Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung an, die Sie für Ihren geschiedenen Ehe-/Lebenspartner übernommen haben.
Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.