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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Geben Sie die Höhe der Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung an, die Sie für Ihren geschiedenen Ehe-/Lebenspartner übernommen haben.

Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.