Feldhilfen
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale geltend zu machen. Wenn Sie die Betriebsausgabenpauschale geltend machen, dürfen Sie keine weiteren Betriebsausgaben angeben. Auch brauchen Sie keine "ergänzenden Angaben" in den Rücklagen und stillen Reserven machen.
Statt der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in den folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen:
SteuerGo: Falls Ihre Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit nicht höher als 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) bzw. 840 Euro (Ehrenamtspauschale) sind, können Sie u.E. auf einen Eintrag verzichten. Nur wenn die Einnahmen höher sind, tragen Sie diese als Betriebseinnahmen und den Steuerfreibetrag von 3.000 Euro bzw. 840 Euro als Betriebsausgabenpauschale ein.
Hier wird die Summe der Aufwendungen für Wareneinkäufe ausgewiesen. Dazu gehören unter anderem:
Alle Angaben sind hier netto einzutragen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind unter "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Gezahlte Vorsteuerbeträge" anzugeben.
Geben Sie hier Aufwendungen für Dienstleistungen an, die in unmittelbarem Fertigungszusammenhang anfallen und von Fremdunternehmen erbracht wurden, beispielsweise
Tragen Sie hier bitte die Personalkosten für Gehälter, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ein.
Hierzu rechnen sämtliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen einschließlich der gezahlten Lohnsteuer und anderer Personalkosten, z. B. Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Summe der allgemeinen Betriebsausgaben wird zur Ermittlung der Summe der Betriebsausgaben der Übersichtsseite "Betriebsausgaben" übertragen.