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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Wenn Ihnen tatsächlich weitere Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen entstanden sind, wählen Sie "ja", um diese Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Sie können Ausgaben für Ihre eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners von der Steuer absetzen.

Bitte beachten Sie, dass nur nachweisbare und tatsächlich entstandene Kosten berücksichtigt werden können.

Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.