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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Sie haben steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erzielt.

Obwohl diese Einkünfte steuerfrei sind, unterliegen sie in der Regel dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Anlage AUS angegeben werden. Das bedeutet, dass Ihr Finanzamt diese Einkünfte berücksichtigt, wenn es den Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen berechnet. Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten die Einkünfte, ihre Quelle und die Einkunftsart an.

Bei den Einkünften handelt es sich nicht um ausländische Lohneinkünfte oder Kapitaleinkünfte.

Wir bitten um Verständnis, dass unser Kundenservice keine Fragen zu einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantworten kann. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Hier können Sie sich über die von Deutschland abgeschlossenen DBA informieren: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich