Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie weitere Einkünfte in Deutschland oder dem Ausland?
(Anlage SO und AUS)

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 zusätzliche Einkünfte hatten, die nicht zu den üblichen Einkunftsarten wie Arbeitslohn, Rente, Kapitalerträge oder Vermietung gehören.

Weitere Einkünfte in Deutschland

  • Sonstige Leistungen, z. B.:
    • Vermittlungsprovisionen
    • Einmalvergütungen
    • Einnahmen aus Blockchain-Anwendungen (z. B. Mining, Staking, Airdrops)
    • Wiederkehrende Bezüge
    • Unterhaltszahlungen
    • Bezüge als Abgeordneter
  • Private Veräußerungsgeschäfte, z. B.:
    • Verkauf von Immobilien oder Grundstücken (innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung)
    • Verkauf von Kryptowährungen, Gold, Kunst, Oldtimern oder anderen Gegenständen (innerhalb eines Jahres nach Anschaffung)

Einkünfte aus dem Ausland

  • z. B. Mieteinnahmen, Renten, selbstständige Tätigkeiten oder Beteiligungen, auch wenn sie in Deutschland steuerfrei sind (z. B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen), aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
  • auf die im Ausland Steuern gezahlt wurden, die Sie in Deutschland anrechnen lassen möchten