Feldhilfe:
Ist der Erwerber eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder ein Angehöriger beteiligt ist?
In diesem Abschnitt müssen Sie angeben, ob zwischen Ihnen als veräußernde Person und der Gesellschaft, die den Anteil erworben hat, eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht. Diese Angaben sind wichtig, da die Finanzverwaltung in solchen Fällen steuerrechtliche Besonderheiten prüft.
Was bedeutet eine gesellschaftsrechtliche Verbindung?
Eine Verbindung liegt vor, wenn Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) direkt oder indirekt an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt sind.
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie, ob Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt sind.
- Falls "ja", geben Sie im Erläuterungsfeld die Art und Höhe der Beteiligung an.
- Bereiten Sie gegebenenfalls eine gesonderte Aufstellung vor, falls das Finanzamt zusätzliche Informationen anfordert.
Beispiele für relevante Angaben
- Der Erwerber ist eine GmbH, an der der Veräußerer zu 30 % beteiligt ist.
- Der Erwerber ist ein Unternehmen, bei dem der Ehepartner des Veräußerers als Gesellschafter auftritt.
- Die erwerbende Gesellschaft ist eine UG (haftungsbeschränkt), an der der Sohn der veräußernden Person eine Beteiligung hält.
Gesetzliche Grundlage
Solche Angaben sind für die Finanzverwaltung erforderlich, da in diesen Fällen besondere steuerliche Vorschriften zur Anwendung kommen können, z. B.:
- § 17 Einkommensteuergesetz (EStG): Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
- § 6 Außensteuergesetz (AStG): Regelungen zu nahestehenden Personen bei internationalen Sachverhalten.