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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die im Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.

Dazu gehören u. a.:

  • Beratungskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sozialgerichtskosten

Sind keine Werbungskosten angefallen, können Sie die Werbungskostenpauschale für Renteneinkünfte über 102 Euro geltend machen