Feldhilfe: (2024) Werbungskosten Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Werbungskosten Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die im Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind. Dazu gehören u. a.: Beratungskosten Rechtsanwaltskosten Sozialgerichtskosten Sind keine Werbungskosten angefallen, können Sie die Werbungskostenpauschale für Renteneinkünfte über 102 Euro geltend machen