Feldhilfe: Werbungskosten Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die im Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind. Dazu gehören u. a.: Beratungskosten Rechtsanwaltskosten Sozialgerichtskosten Sind keine Werbungskosten angefallen, können Sie die Werbungskostenpauschale für Renteneinkünfte über 102 Euro geltend machen