Feldhilfe:
   		  
			Erhaltene Nebenkosten		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Umlagen, Nebenkosten an.
Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:
- Heizung,
 
- Strom,
 
- Wasser und Abwasser,
 
- Haus- und Flurbeleuchtung,
 
- Schornsteinfeger,
 
- Hausreinigung,
 
- Straßenreinigung,
 
- Müllabfuhr,
 
- Gemeinschaftsantenne,
 
- Gebäudeversicherungen,
 
- Grundsteuer.
 
Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür dürfen Sie andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).