Feldhilfe:
   		  
			Zeile 43 Anzurechnende Kirchensteuer		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und auf Ihre Beteiligungserträge Kirchensteuer einbehalten wurde, können Sie diesen Betrag hier eintragen.
Auch die Kirchensteuer kann bei der Steuerveranlagung angerechnet werden. Sie finden die Angabe meist zusammen mit der Kapitalertragsteuer auf der Bescheinigung.