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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 41 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Tragen Sie hier die Kapitalertragsteuer ein, die bereits auf Ihre Beteiligungserträge einbehalten wurde und jetzt auf Ihre Einkommensteuer angerechnet werden soll.

Die entsprechenden Beträge finden Sie z. B. in einem Feststellungsbescheid oder auf einer Steuerbescheinigung der Beteiligungsgesellschaft.