Feldhilfe:
   		  
			Zeile 37 Kirchensteuer		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Falls auf die Kapitalertragsteuer auch Kirchensteuer einbehalten wurde, geben Sie den entsprechenden Betrag hier an.
Dies ist nur relevant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und der Abzug durch die ausschüttende Stelle tatsächlich vorgenommen wurde.