Feldhilfe:
   		  
			Zeile 7   Höhe der Kapitalerträge		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Tragen Sie hier die Kapitalerträge ein, die in der aktuell erfassten Steuerbescheinigung Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft in Zeile 7 ausgewiesen sind.
Diese Erträge unterliegen dem inländischen Steuerabzug, d. h. Ihre Bank hat die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) bereits einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Typische Beispiele:
- Zinsen von Sparkonten, Tagesgeld oder Festgeld
 
- Dividenden aus Aktien oder Fonds
 
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn die Steuer schon abgeführt wurde
 
- Zinsen auf Rentennachzahlungen, wenn sie über ein Kreditinstitut gezahlt wurden
 
Wichtig: Erfassen Sie jede Steuerbescheinigung separat. Tragen Sie hier nur den Betrag aus der aktuellen Bescheinigung ein.