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Feldhilfe: (2023) Einheitswert-Aktenzeichen
Einheitswert-Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einheitswert-Aktenzeichen
Einheitswert-Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen)

Geben Sie auch das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.

Das Aktenzeichen finden Sie z. B. auf Ihrem Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" vermerkt.

Falls Sie kein Aktenzeichen für Ihre Immobilie haben, können Sie das zuständige Finanzamt kontaktieren, um diese Information zu erfragen. Sollte das Aktenzeichen (noch) nicht existieren, können Sie "000EAZ000NEU" eintragen. Bitte achten Sie darauf, dass alle anderen erforderlichen Informationen korrekt und vollständig angegeben sind.