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Feldhilfe: (2022) Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten

Hier werden Ihnen die bereits eingegebenen Betriebsausgaben (Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten) ausgewiesen. Klicken Sie auf den Button hier um folgende Eingaben zu erfassen:

  • Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR
  • Übertragung von stillen Reserven nach § 6c i.V.m. § 6b EStG, R 6.6 EStR
  • Ausgleichsposten nach § 4g EStG