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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Beschäftigungszeitraum

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Beschäftigungszeitraum

Geben Sie hier den Beschäftigungszeitraum an, in dem das Kind einen Mini-Job ausgeübt hat.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis zu 520 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 520 Euro (bis 30.09.2022: 450 Euro) pro Monat beträgt.