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Feldhilfe: (2021) Im Inland ansässig von

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Im Inland ansässig von

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Sie im Jahr 2021 in Deutschland ansässig waren.

Machen Sie hier bitte nur Angaben, wenn Sie im Laufe des Jahres 2021 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen sind.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hatten, sind Sie nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Zeit, die Sie in Deutschland gewohnt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig.

Die ausländischen Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums bezogen haben und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden dann bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. Progressionsvorbehalt) besonders berücksichtigt.