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Feldhilfe: (2021) Ausländische gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Ausländische gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung

Wählen Sie Ja, wenn Sie im Ausland Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.

Hierzu zählen:

  • Beiträge zu einer ausländischen Krankenversicherung, die vergleichbar ist mit einer inländischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Beiträge zu einer ausländischen sozialen Pflegeversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist.
  • Im Ausland erstattete Beiträge zur Krankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflege-Pflichtversicherung.