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Feldhilfe: (2019) Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages

Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).