Feldhilfe: (2019) Auflösungsbetrag Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): Auflösungsbetrag Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an. Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.