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Feldhilfe: (2019) Kosten für ÖPNV

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kosten für ÖPNV

Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Dazu zählen u.a.

  • Einzelfahrscheine
  • Wochenkarten
  • Monats- und Zeitkarten
  • Taxifahrten

Wichtig: Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen.

Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie unter "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.