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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2019) darin enthaltene Teileinkünfte (steuerfreier Teil 40%)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): darin enthaltene Teileinkünfte (steuerfreier Teil 40%)

Geben Sie hier steuerfreie Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit an, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr. 40 EStG 40% der Einkünfte.

Prüfen Sie genau, welcher Betrag der Teileinkünfte bescheinigt wurde. Es kann sein, dass Sie den steuerfreien Teil heraus- oder umrechnen müssen.