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Feldhilfe: (2019) 28 Beiträge zu Wahlleistungen, Zusatzversicherung, etc.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 28 Beiträge zu Wahlleistungen, Zusatzversicherung, etc.

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 27 der Anlage VOR von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden und über die Basisabsicherung hinausgehen. Tragen Sie die Höhe der Beiträge abzüglich der Erstattungen ein.

Darunter fallen Wahl-, Komfort- und Zusatzleistungen, wie z. B.

  • Einbettzimmer,
  • Chefarztbehandlung,
  • Zahnersatzversicherung,
  • Heilpraktiker,
  • Krankentagegeld- oder Krankengeldversicherung.