Feldhilfe: (2017) Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Ich habe Kapitalerträge erzielt, bei denen die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG nicht erfüllt sind.