Feldhilfe:
...darin enthaltene Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung
Geben Sie die Höhe der Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung an, die Sie für Ihren geschiedenen Ehe-/Lebenspartner übernommen haben.
Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.