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Feldhilfe: (2021) Besaß der Betrieb Grund und Boden?

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Besaß der Betrieb Grund und Boden?

Wählen Sie Ja, wenn Sie Grund und Boden in Ihrem Betriebsvermögen haben.

Bei diesen Anlagegütern handelt es sich um unbewegliche und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können.

Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.