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Feldhilfe: (2021) Art der Leistung
Art der Leistung
Art der Leistung
Art der Leistung

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Art der Leistung
Art der Leistung
Art der Leistung
Art der Leistung

Tragen Sie hier Einkommensersatzleistungen aus Deutschland, einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz ein. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.

Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld
  • Kinderpflegekrankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • Eingliederungshilfe
  • Verletztengeld
  • Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).

Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.


Diese Leistungen dürfen Sie hier nicht angeben:

  • Kurzarbeitergeld: Diese Leistungen zahlt der Arbeitgeber aus, daher ist sie in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und darf hier nicht erfasst werden.
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Diese Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und sind nicht steuerlich relevant.
  • Krankentagegeld einer privaten (Krankenzusatz-)Versicherung: Diese Leistungen sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.