Feldhilfe:
(2021)
Haben Sie Beiträge in eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und /oder in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt?
Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und /oder eine Kapitallebensversicherung geleistet haben, die vor 2005 abgeschlossen wurde.
Ein Kapitalwahlrecht haben Sie dann, wenn Sie zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden können, ob Sie eine Rente oder eine Einmalzahlung erhalten wollen. Nicht begünstigt sind fondsgebundene Lebensversicherungen.
Beiträge zu Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden nur zu 88 % steuerlich begünstigt.