Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Sonderabschreibungen nach §§ 7h und §7i EStG, Schutzbaugesetz		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Sonderabschreibungen für das Objekt erfassen wollen.
Nach § 7h EStG können Sie für Maßnahmen i. S. d. § 177 des Baugesetzbuches (BauGB), die an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich durchgeführt worden sind, anstelle der nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG zu bemessenden AfA erhöhte Sonderabschreibungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vornehmen.
Unter die Sonderabschreibungen fallen:
- Sanierungsgebäude nach § 7h EStG: Bei Baumaßnahmen, die vor dem 1.1.2004 begonnen wurden, können die Herstellungskosten verteilt über 10 Jahre mit jährlich 10 % abgesetzt werden.
- Bei Baumaßnahmen, die ab dem 1.1.2004 begonnen werden, können die Herstellungskosten in den ersten 8 Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 7 % als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Baudenkmäler nach § 7i EStG: Regelung wie bei § 7h EStG.