Feldhilfe:
   		  		    (2017)		  
			Reisekosten / Verpflegungsmehraufwand 		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere
- Dienstreise,
 
- Einsatzwechseltätigkeit, 
 
- Fahrtätigkeit.
 
Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.