Feldhilfe:
   		  
			Hatten Sie berufliche Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand?		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere
- Dienstreise,
 
- Einsatzwechseltätigkeit,
 
- Fahrtätigkeit.
 
Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.