Feldhilfe:
(2022)
Hatte die Ehefrau Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung? (Anlage KAP, KAP-INV und V)
Wählen Sie "ja" aus, wenn die Ehefrau in 2022
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V),
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP),
- Erträge aus Beteiligungen (Anlage KAP-BET) oder
- Einkünfte aus Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen (Anlage KAP-INV)
erzielt hat.