Feldhilfe:
(2022)
Haben Sie für die energetische Maßnahme Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen nach §35a EStG in Anspruch genommen?
Wenn Sie für das Objekt bereits die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) in Anspruch genommen haben, ist die Förderung nach § 35c EStG ausgeschlossen.