Feldhilfe:
(2022)
Haben Sie für die energetische Maßnahme eine öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen erhalten?*
Wenn Sie für die energetische Maßnahme bereits eine öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen (z. B. durch die KfW-Bank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), landeseigene Förderbanken oder Gemeinden) erhalten haben, ist die Förderung nach § 35c EStG ausgeschlossen.