Feldhilfe:
(2022)
Wurden 2022 Corona-Soforthilfen zurückgezahlt, die bereits 2021 erklärt wurden?*
Nur bei bilanzierenden Betrieben / bilanzierenden selbständig Tätigen:
Wurden im Jahr 2022 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse zurückgezahlt, die bereits in der Bilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (als Rückstellung / Verbindlichkeit) und der Anlage Corona-Hilfen 2021 erklärt wurden.