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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Haben Sie für die energetische Maßnahme eine öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen erhalten?

Wenn Sie für die energetische Maßnahme bereits eine öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen (z. B. durch die KfW-Bank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), landeseigene Förderbanken oder Gemeinden) erhalten haben, ist die Förderung nach § 35c EStG ausgeschlossen.