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Feldhilfe: (2021) Jahreskalendertage / Kalendertage der Beschäftigung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Jahreskalendertage / Kalendertage der Beschäftigung

Bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) ist der Arbeitslohn nach Kalendertagen aufzuteilen. Dabei sind die Kalendertage im Ausland grundsätzlich zu den Jahreskalendertagen ins Verhältnis zu setzen.

Bestand im Laufe des Veranlagungszeitraums nicht ununterbrochen ein Beschäftigungsverhältnis, sind nicht die Jahreskalendertage, sondern die Kalendertage der Beschäftigung maßgebend.

Sollten Sie hier keinen Wert eintragen, setzt das Programm automatisch den Wert "365" ein.