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Feldhilfe: (2021) Bezüge und Einnahmen im Sinne des § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Bezüge und Einnahmen im Sinne des § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG

Tragen Sie hier Bezüge und Einnahmen im Sinne des § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG ein. Hierunter fallen u. a. verdeckte Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.