Feldhilfe:
(2021)
Arbeitstage pro Woche
Wählen Sie hier aus, wie viele Arbeitstage pro Woche Sie regelmäßig an der ersten Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumiges Tätigkeitsgebiet gearbeitet haben.
Die Anzahl der Arbeitstage dient dem Finanzamt dazu, die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu überprüfen.
Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) sind bei einer:
- 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Die Angabe dient SteuerGo nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.
Die Regel, dass 230 Arbeitstage pro Jahr vom Finanzamt akzeptiert werden, gilt für die Jahre 2020 und 2021 aufgrund Corona-Pandemie und Homeoffice-Regelung nicht mehr ohne Weiteres! Mangels Fahrten dürfen Fahrtkosten nur geltend gemacht werden, wenn die Arbeitsstätte auch aufgesucht wurde.