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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) War das minderjährige Kind 2021 nicht bei Ihnen gemeldet/ erhält der andere Elternteil den vollen Betreuungsfreibetrag?

Wählen Sie hier "ja", wenn das Kind nicht bei Ihnen gemeldet war und der andere Elternteil die Übertragung des vollen Betreuungsfreibetrags (Erziehungsfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) beantragt hat.

In diesem Fall wird der Betreuungsfreibetrag nicht gewährt und auch in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden weiterhin bei beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte berücksichtigt.

Sie können den vollen Erziehungsfreibetrag für sich beanspruchen, wenn das minderjährige Kind nur bei Ihnen, nicht aber beim anderen Elternteil gemeldet war. Der Antrag kann ohne Zustimmung des anderen Elternteils gestellt werden, wenn das Kind nicht im Haushalt des anderen Elternteils gemeldet war.

Wichtig: Seit 2012 kann der andere Elternteil einer Übertragung allerdings widersprechen, wenn er Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes getragen hat und selbst das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut hat.

Bitte nur bei minderjährigen Kindern angeben!