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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Wir stimmen der Übertragung der Freibeträge auf die Stief- / Großeltern zu.

Wählen Sie hier "ja",  wenn Sie den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag (Erziehungsfreibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) nicht selbst beanspruchen und ihn auf einen Stiefelternteil oder auf die Großeltern übertragen wollen.

Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:

  • Die Stiefeltern/Großeltern haben das Kind in ihren Haushalt aufgenommen oder
  • die Stiefeltern/Großeltern haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen, z. B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.

Wenn der Kinder- und Betreuungsfreibetrag übertragen wurde, werden die Freibeträge nicht mehr in der Berechnung von SteuerGo berücksichtigt.