Feldhilfe:
(2021)
Hatten Sie Einkünfte aus unbebauten Grundstücken oder Urheber- und sonstigen Rechten?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus unbebauten Grundstücken, anderem unbeweglichen Vermögen sowie aus Sachinbegriffen oder der Überlassung von Rechten erzielt haben.
Hierzu gehören unter anderem:
- Pachteinnahmen aus Grundstücken (z. B. Parkplatzvermietung),
- Erbbauzinsen aus der Einräumung von Erbbaurechten,
- Einnahmen aus (schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen) Urheberrechten,
- Entschädigung für die zeitlich befristete Inanspruchnahme des eigenen Grundstücks während der Bauphase auf dem angrenzenden Nachbargrundstück,
- Einnahmen aus der Verpachtung eines Fuhrparks,
- Einnahmen aus Mineralgewinnungsrechten (z.B. Kiesausbeuterechte),
- Einnahmen aus Vermietung eines Flugzeugs,
- Einnahmen aus der Vermietung von Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind.